"Seit 20 Jahren verheimlichen Geldinstitute, dass sie Provisionen für den Vertrieb von Finanzprodukten erhalten. Der BGH gab bekannt, dass die Banken schon seit 1990 hätten wissen müssen, dass sie ihre Kunden darüber aufklären müssen....
Den Banken steht eine Serie von Niederlagen vor Gericht bevor."
"Erneut hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart einem DG-Fonds-Anleger Recht gegeben und die beklagte Bank zu Schadensersatz verurteilt, weil sie Rückvergütungen verschwiegen hatte (9 U 58/09).
Der Klägerin, die ihre Ansprüche aus abgetretenem Recht ihres Ehemanns eingeklagt hat, wurde Schadensersatz in Höhe von 63.515,72 Euro zugesprochen. Bereits am 15. Juli 2009 hatte das Oberlandesgericht Stuttgart eine beratende Bank wegen verschwiegener Rückvergütungen (Kick-Back-Zahlungen) im Zusammenhang mit dem DG-Fonds Nr. 35 zu Schadensersatz verurteilt. ..."
"Urteil: Nicht nur Banken, sondern auch freie Berater müssen zahlen, wenn sie Kunden Provisionen verschweigen.
Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) haften auch allgemeine Anlageberater, wenn sie dem Kunden verschweigen, dass sie für den Verkauf von Fondsanteilen von der Fondsgesellschaft Provisionen erhalten haben. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes habe sich bisher nur auf Banken und ihre Beratung bezogen, sei aber nun vom OLG Stuttgart auf alle Anlageberater ausgedehnt worden, sagte Diana Römhild, Rechtsanwältin bei der Kanzlei Tilp in Kirchentellinsfurt. Römhild hat den Kläger vertreten, diesem wurde vom OLG ein Schadenersatz von knapp 75 000 Euro zugesprochen. Das Gericht hat keine Revision zugelassen. "
"Was besonders wichtig ist: Lügen vor Gericht lohnt sich nicht. Vor allem dann nicht, wenn man so ungeschickt ist wie die Genossen. Die Volksbank hat in der ersten Verhandlung bestritten, überhaupt Provisionen erhalten zu haben. Später ist sie dann umgeschwenkt und hat behauptet, die Sache wäre verjährt, weil ich ja schon von Anfang an gewusst hätte, dass die Bank Provisionen erhält. Da hat sich die Richterin zum Glück dran erinnert, dass die Volksbank selbst zu Prozessbeginn das Gegenteil behauptet hatte und stellte die Frage, wie der Anleger hätte von Provisionen wissen sollen, wenn es nicht mal die Volksbank selbst weiß", sagt der Geschädigte.
"Das Ravensburger Landgericht hat eine Bank wegen Anlageberatungsfehlern zu Schadenersatz verurteilt.
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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bank 1992 nicht über die Provisionszahlungen informiert hat, die mit der Beteiligung an dem Fonds verbunden waren und an die Bank flossen.
"Bremen, 13.10.2009 In zwei von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) geführten Verfahren hat das Landgericht Frankfurt a.M. mit Urteil vom 02. Oktober 2009 die DZ Bank AG zum Schadensersatz verurteilt (Az. 2-20 O 370/08 und 2-20 O 371/08).
Geklagt hatten zwei Ehepaare aus Geiselwind und Heidenfeld, die sich im Jahre 1995 an dem von der DG Anlage Gesellschaft mbH aufgelegten Fonds DG Immobilien-Anlage Nr. 36 "Seniorenresidenz Oberursel" beteiligt hatten.
Wegen zahlreicher Prospektmängel haben sie die DZ Bank AG aus Prospekthaftung im weiteren Sinne in Anspruch genommen und nunmehr erstinstanzlich durch das Landgericht Frankfurt a.M. im Wesentlichen Recht bekommen.
Erneute Niederlage für Volksbanken für nicht ausreichende Aufklärung über das Totlverlustrisiko für vermittelten DG Fond 30. Ein weiterer Meilenstein in der Durchsetzung der Ansprüche vor Gericht und damit Erfolg für einen Betroffenen des DG Fond 30.
Das Landgericht Mannheim verurteilte die VR Bank Rhein-Neckar eG. am 10.09.09 zu Schadensersatz für einen Zeichner des DG Fond 30. Der Zeichner erhielt Schadensersatz über Euro 73.288,55, also seine Einlage zzgl. Agio inklusive entgangenem Gewinn zugesprochen.
Das Urteil wurde von der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) erstritten.
Weiterer Erfolg für geschädigte DG Fonds Anleger! Urteil: LG Koblenz verurteilt Volksbank Montabaur-Höhr Grenzhausen wegen Falschberatung zu Schadensersatz für DG Fonds.
Vom Landgericht Koblenz wurden die Volksbank Montabaur und die als Streithelferin aufgetretene DG Anlage Gesellschaft Frankfurt verurteilt, dem Kläger, der DG Fonds 30 gezeichnet hatte, Schadensersatz über € 53.655,56 nebst Zinsen zu leisten, da die Volksbank Montabaur nicht anlegergerecht und anlagegerecht beraten hat. Das Urteil wurde durch die Kanzlei Dr. Michael Schulze/Schweinfurt erstritten.
Stuttgart/Bremen, 15.07.2009 - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat heute die Leutkircher Bank eG dazu verurteilt, einem Anleger, der eine Beteiligung am DG-Fonds Nr. 35 gezeichnet hatte, Schadensersatz in Höhe von 15.148,12 Euro zu zahlen. Der 9. Zivilsenat kam zu der Überzeugung, dass die Bank falsch beraten hat, so dass sie dem Anleger seine Beteiligungssumme nebst Agio zuzüglich entgangenem Gewinn und abzüglich bereits erfolgter Ausschüttungen sowie erzielter Steuervorteile ersetzen muss...
Das OLG Frankfurt am Main hat nunmehr am 13.05.2009 zu dem DG Immobilienfonds Nr. 34 aus dem Jahr 1994 ein erstes Urteil gegen die DZ Bank und die DG Anlage GmbH erlassen und sie zur Zahlung von rund 19.000,00 EUR nebst Zinsen und zur Rücknahme der Beteiligung verurteilt. [...]
Das Urteil, gegen das die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen wurde, bedeutet für Tausende von DG-Geschädigten, dass sie Schadensersatzansprüche gegen die DZ Bank und deren Tochtergesellschaft geltend machen können. Die Entscheidung ist zum DG Fonds Nr. 34 ergangen, doch stellt sich die Situation in mehreren anderen Fonds, etwa dem DG Fonds Nr. 35, ähnlich dar. Es ergibt sich damit aus den DG Immobilienfonds ein Haftungsrisiko für die DZ Bank in dreistelliger Millionen-Höhe.
Link zu bonner-wirtschaftsgespraeche.deUrteil des OLG Frankfurt v. 13.05.2009 zu DG 34Urteil des OLG Frankfurt v. 27.05.2009 zu DG 35
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine so genannte Kick-Back-Rechtsprechung bekräftigt und ausgeweitet. Banken müssen bei der Anlageberatung Anleger generell darüber informieren, was sie an Provision erhalten. Bisher gab es nur ein Urteil zu Wertpapiergeschäften. test.de erklärt die neue Entscheidung und die Hintergründe.